Fahrtauglichkeit? Check!
Für die Fahrtauglichkeit gibt es Regeln und Gesetze. Die Beurteilung der Sehqualität spielt hierbei einen großen Faktor. Aber was genau ist wann und für wen zu tun?
Private und professionelle Fahrtauglichkeit
Wir müssen für den „normalen“ Führerschein nur ein einziges Mal einen Sehtest machen. Das war´s. Erschreckend, wenn man bedenkt, dass zahlreiche Verkehrsunfälle ursächlich oder mitbestimmt durch eine nicht optimale Sicht verursacht werden.
Interessant ist auch, dass „professionelle“ Fahrer, die Bus, Taxi oder LKW lenken, alle fünf Jahre ein ausreichendes Sehvermögen nachweisen müssen. Ansonsten verliert diese Berufsgruppe schlimmstenfalls den „Lappen“.
Gefahren bei fehlender Fahrtauglichkeit
Verpflichtet auf den Hinweis, dass man nicht mehr fahrtauglich ist, ist der Arzt. Aber auch sein Anraten ist für den Betroffenen nicht rechtlich bindend, d.h. es droht kein Führerscheineinzug, sollte der Umstand nicht behoben werden. Im Falle eines Unfalls und wenn dabei nachgewiesen werden kann, dass die schlechte Sichtweise bekannt war, wird der Betroffene erst in die Pflicht genommen. Dann aber richtig!
Im Führerschein steht vermerkt, ob man eine Sehhilfe braucht. Wer diese beim Fahren nicht trägt und erwischt wird, erhält ein Verwarngeld. Im Falle eines Unfalls kann es zum Ausschluss aus der Versicherung kommen, zum Fahrverbot oder sogar zur Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Freiheitsstrafe kann hierbei bis zu fünf Jahre betragen.
Die Voraussetzungen in Deutschland
In Deutschland bedeutet die Fahrtauglichkeit ein Sehvermögen von 70 % auf beiden Augen. Sowohl Augenoptiker als auch Augenäzrte können dies prüfen und bescheinigen. Themen wie Rot-Grün-Schwäche, Defizite im räumlichen Sehen, Probleme mit der Nachtsicht werden ggf. weder festgestellt noch unterliegen diese besonderen Anforderungen.
Die Anforderungen an die Fahrtauglichkeit sind übrigens von Land zu Land unterschiedlich, auch innerhalb Europas. Die Regeln sind häufig strenger als in Deutschland.
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